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Ab hier beginnt etwas Neues.

Ihre Fahrzeugabholung beim Autohaus am Rüssel

Für eine reibungslose Übergabe
Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Fahrzeuge entschieden haben und möchten Ihnen fortwährend ein besonderes Erlebnis bieten: mit einer reibungslosen Übergabe bei uns im Autohaus am Rüssel. Um das zu ermöglichen, haben wir Ihnen folgend eine Übersicht zu den benötigten Dokumenten aufgestellt.

Bezahlung

Bei der Fahrzeugabholung muss der gesamte vereinbarte Kaufpreis bezahlt worden sein. Kontoauszüge oder Screenshots werden nicht akzeptiert! Rufen Sie daher vor Anreise uns an und erkundigen Sie sich, ob die Zahlung bei uns eingegangen ist. Sonderleistungen wie zum Beispiel: Gebrauchtwagengarantie, Anhängerkupplung Nachrüstung, Reifen, usw. müssen vor Ort Bar bezahlt werden

Finanzierung

Am Tag der Fahrzeugabholung muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) übergeben werden – ohne z.B. Teil 2 kann das Fahrzeug nicht übergeben werden. Haben Sie eine Finanzierung mit Anzahlung, muss diese bis spätestens am Tag der Abholung bezahlt sein. Wichtig: Das Fahrzeug muss auf den Kreditnehmer 1 oder 2 angemeldet werden. Abweichung nur unter vorheriger Absprache mit uns möglich.

Inzahlungnahme

Bringen Sie am Tag der Übergabe unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Brief & Schein)
  • TÜV (HU/AU) Bericht
  • Alle Fahrzeugschlüssel
  • Sommer Bereifung inkl. Felgen
  • Bordbuch und Serviceheft (ggf. Rechnungen)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis, z. B. für spezielle Breitreifen o. Tuning Anbauteile – Mitverkauftes Zubehör, z. B. Winterräder, Dachträger usw.
  • Codes für Wegfahrsperre, Radio, Alarmanlage

Sollten Unterlagen fehlen, können wir das Fahrzeug nicht entgegennehmen. Des Weiteren, vermeiden Sie bitte unnötige Zusatzfahrten.

Abholung und Übergabe

Bringen Sie bitte eine Vollmacht, falls Sie den Wagen in Vertretung des im Fahrzeugschein/Abholschein genannten Inhabers abholen. (Bitte bringen Sie in diesem Fall auch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters mit.)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung